Frontzahnkronen

Sinn und Zweck einer Krone ist es, einen beschädigten Zahn durch eine vollständige Ummantelung zu schützen. Diese Ummantelung kann aus Metall, Keramik oder Kunststoff bestehen. Durch diesen Schutz soll der verbliebene natürliche Zahn möglichst lange erhalten bleiben.

Bei der Auswahl des Materials gibt es verschiedenste Möglichkeiten.

Metalllegierungen zählen zwar zu den stabilsten und langlebigsten Lösungen, kommen aber im Frontzahnbereich aus ästhetischen Gründen nicht in Frage.

Im Frontzahnbereich wird oft Keramik eingesetzt, die mit einer Metallschale verbunden ist. Diese Kombination ist robust und trotzdem ästhetisch ansprechend. Diese Metall-Keramikkrone gilt heute allgemein als Standardlösung.

Auf einer speziellen Metalllegierung wird dabei Keramikmasse aufgebrannt. Eine spezielle Variante der Metall-Keramikkrone, die so genannte Galvanokrone verwendet statt einer gegossenen Metalllegierung, eine aufgalvanisierte Feingoldschicht, auf welche die Keramik aufgebracht wird. Da der Metallkern mit der Keramik verblendet wird, spricht man auch von einer Verblendkrone.

Der Metallkern verleiht der Krone zwar eine hohe Stabilität, allerdings ist sie weniger transparent als eine Vollkeramikkrone. Speziell im Bereich der Frontzähne kann sich die Metall-Keramikkrone deshalb optisch von den natürlichen Nachbarzähnen unterscheiden.
Die Nachteile der Metall-Keramikkrone: Die Ränder haben tendenziell eine dunklere Farbe und das kosmetische Ergebnis ist nicht so perfekt wie bei einer Vollkeramikkrone.

Die Vollkeramikkrone, oder auch Jacket-Krone, ist unter ästhetischen Gesichtspunkten wohl die beste Lösung. Hier wird der Zahn ausschließlich mit Keramik ummantelt und die natürliche Zahnfarbe kann so besonders gut nachgeahmt werden. Auch die Transluzenz, also die Lichtdurchlässigkeit, kann hier wíe beim natürlichen Zahn gestaltet werden. Auf ein Metallgerüst kann dabei komplett verzichtet werden. Um trotzdem eine hohe Stabilität zu erreichen, gibt es spezielle Verfahren, bei denen zunächst ein hochfestes, keramisches Käppchen angefertigt wird, auf dem dann mit anderen Keramiken die Zahnform und Farbe gestaltet werden können.

Eine Krone kann in den folgenden Fällen eingesetzt werden:

  • Ersatz einer Füllung, wenn nicht mehr ausreichend Zahnsubstanz zum Anbringen der Füllung vorhanden ist.
  • Schutz eines schwachen Zahns vor dem Zerbrechen
  • Restaurierung eines Risses in der Zahnstruktur
  • Befestigung einer Brücke
  • Abdeckung eines Zahnimplantats
  • Abdeckung eines stark verfärbten oder missgebildeten Zahns
  • Abdeckung eines Zahns, der einer Wurzelkanalbehandlung unterzogen wurde.

Eine Krone kann auch Basis für eine Brücke sein. Hier spricht man von einem Anker- oder Pfeilerzahn.

Behandlungsschritte

Um einen Zahn mit einer Krone versehen zu können, muss der Zahn präpariert werden, das heißt ein Teil der Hartsubstanz muss entfernt werden.

Danach wird vom Zahnstumpf ein Abdruck gefertigt. Welcher dem Zahntechniker als Vorlage zur Anfertigung der Krone dient. Im zahntechnischen Labor sind hierzu eine Reihe verschiedener Arbeitsschritten notwendig. Bis zur endgültigen Fertigstellung der Krone kann der Zahnstumpf mit einem sogenannten Provisorium (meist aus Kunststoff) versorgt werden. Das Provisorium hat die Aufgabe, Reize wie Wärme und Kälte vom Zahnstumpf fernzuhalten und den beschliffenen Zahn in seiner Position zu halten

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